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Wir begrüßen den neuen Datenschutz

PfeilSicherlich haben Sie sich schon gut vorbereitet. Wir werkeln auch bereits seit 2016 an den Neuerungen und sind dennoch über die Menge der hinzu gekommenen Aufgaben überrascht.

Trotz der unverhältnismäßigen Mehrarbeit begrüßen wir den neuen Datenschutz! Als Mitglied in unserem Coaching Club erhalten Sie eine unterstützende Datenschutz-Checkliste. Sie behält ihre Gültigkeit auch noch nach dem 25.05.2018 und bietet Ihnen einen Überblick der notwendigen Prozesse, die wiederum nach Dringlichkeit aufgelistet wurden.

Suchen Sie weitere Informationen?

Das Lehr-Video gibt Ihnen einen guten Überblick, auf das Wichtige, auf das Sie achten sollten. Die Dauer beträgt circa 1:20 Stunden, Rolf Becker von daschug hält das Webinar mit dem Titel: „Einführung in die DSGVO – 1 h-Übersichts-Webinar“.

Wichtig für Selbständige, Coaches und Webseitenbesitzer

Wie aktuell ist Ihre Datenschutzseite und wie aktuell ist Ihr Impressum? Haben Sie eine „sichere“ Webseite mit Sicherheits-Zertifikat und SSL- Verschlüsselung?
Wie sieht es mit Einwilligungserklärungen für Ihren Newsletter, Kontaktformulare oder Anmeldungen aus?

Was ist für Coach und Berater zu beachten?

Wir müssen unsere innerbetrieblichen Prozesse überprüfen, dokumentieren und optimieren. Sind mindestens 10 Personen im Unternehmen mit der Datenverarbeitung befasst, dann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Beim Umgang mit „sensiblen“ Daten ist dies jedoch bereits früher nötig.

Was sind sensible Daten?

Sensible Daten sind personenbezogene Daten, aus denen politische Meinungen, Religionszugehörigkeit, die ethnische Herkunft, oder weltanschauliche Überzeugungen oder Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie genetische und biometrische Daten.

Klären Sie mit einer Bestandsanalyse:

  • Brauchen Sie einen Datenschutzbeauftragten?
  • Wie lautet der Umfang und die erforderlichen Maßnahmen?
  • Wie erstellen Sie Ihre Dokumentation, Auftragsverarbeitung, Datenschutzfolgeabschätzung?
  • Haben Sie an alles gedacht? Datenschutzerklärungen, Einwilligungserklärungen, Überprüfung externer Dienstleister, Notwendigkeit zusätzlicher Verträge?
  • Müssen Sie Änderungen im Außenauftritt, z. B. Webseite vornehmen? Ist eine neue Software für Datenverarbeitung und EDV Programme notwendig?

 To-do-Liste für Ihren Außenauftritt:

  • Webseite absichern (Datenschutzseite, Impressum, SSL- Verschlüsselung, Kontaktformulare, Soziale Netzwerke, Double Optin Verfahren, Drittländer, EU-US Privacy Shield Abkommen, Widerspruchsrecht)
  • Printmedien überarbeiten
  • Anträge und Formulare überprüfen
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 28 DS-GVO schließen bzw. Dienstleister wechseln
  • Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

 

Etwas Motivation gefällig?

Mit Spaß und Freude geht alles besser. Wir konnten für Sie ein motivierendes Quiz zum Datenschutz entdecken und hoffen, Sie haben dadurch eine gute Überprüfung Ihrer Kenntnisse.

Das Land Bayern hat einen Test zur Selbsteinschätzung – Weg zur DS-GVO erstellt. Hier können Sie mit einem Auto Ihre Reise und richtige Route zur DS-GVO überprüfen und Ihr Wissen testen:

Test zur Selbsteinschätzung

 

Literatur:

Offizielle PDF-Version des (neuen) BDGS: https://dsgvo-gesetz.de/bdsg-neu/

Anwendungsbereich § 1 BDSG (neu): https://dsgvo-gesetz.de/bdsg-neu/1-bdsg-neu/

EU-Verordnung plus hilfreicher Erwägungsgründe für die Interpretation der Rechtsform: https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/

 

Als Mitglied unseres Coaching Clubs erhalten Sie eine Checkliste, die über den 25.05.2018 Gültigkeit hat und nach Dringlichkeit Ihrer Arbeitsschritte geordnet ist.

 

 

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